Rehabilitationssport
Rehabilitationssport ist nicht neu und existiert schon seit über 50 Jahren. Seit 1. Juli 2001 haben die Versicherten hierauf nun einen Rechtsanspruch, die Leistung ist nun nicht mehr nur eine Ermessensentscheidung der Kostenträger.
Um sicherzustellen, dass Rehabilitationssport nach einheitlichen Grundlagen durchgeführt wird, wurde 2003 die sogenannte Rahmenvereinbarung verabschiedet. Dort ist unter anderem festgelegt, dass Rehabilitationssport in Gruppen von mindestens 45 Minuten stattfindet, dass der Arzt in der Regel eine Verordnung über 50 Übungseinheiten ausstellt und welche Qualifikation die Übungsleiter/Trainer haben müssen.
Vorrangiges Ziel des Rehabilitationssport ist es, die eigene Verantwortlichkeit des Menschen für seine Gesundheit zu stärken und ihn zum langfristigen, selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining durch weiteres Sporttreiben in der bisherigen Gruppe auf eigene Kosten zu motivieren.
Als Rehabilitationsleistung unterliegt die Verordnung keinerlei Budgetierung.
Rehabilitationssport und Funktionstraining wirkt mit den Mitteln des Sports und sportlich ausgerichteter Spiele ganzheitlich auf Behinderte und von Behinderung bedrohter Menschen.
Funktionstraining nutzt besonders die Mittel der Krankengymnastik und/oder Ergotherapie, um gezielt auf bestimmte körperliche Strukturen wie Muskeln, Gelenke usw. einzuwirken.
Die Sportsenioren Viersen 1977 bieten einen zertifizierten Rehasport mit speziell ausgebildeten Übungsleitern/Innen.
Das Formular "Verordnung für den Rehasport Muster 56" erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle.
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Rückenschule/Wirbelsäulen Gymnastik